Sicherheitsbestimmungen
Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Gelände mitgebracht werden:
- Waffen und Waffenteile jeder Art;
- Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können;
- Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken (u.a. Elektroschocker, Reizgas, Pfeffersprays);
- Sachen und Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können;
- Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge);
- Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind (erlaubt ist die Mitnahme von nicht alkoholischen Getränken in PET Flaschen oder Tetrapaks bis 0,5 Liter pro Person;
- alkoholische Getränke aller Art;
- sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer;
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände;
- Fahnen- oder Transparentstangen;
- mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren;
- Tiere;
- Laser-Pointer;
- rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial.